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Aufgaben des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand ist ein Organ der Kirchengemeinde, das nach staatlichem und kirchlichem Recht von den
Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt wird. Er vertritt die Kirchengemeinde nach außen.
Als Kirche vor Ort ist jede Gemeinde, wenn sie ihre Aufgaben auf gottesdienstlichen und karitativen Gebieten erfüllt,
auch auf finanzielle Mittel angewiesen. Sie zu beschaffen und zu verwalten ist die Aufgabe des Kirchenvorstandes.
Die Amtszeit eines Kirchenvorstandsmitglieds dauert sechs Jahre. Acht Mitglieder hat der
Kirchenvorstand, als ständiges Mitglied hat der Pfarrer den Vorsitz.
Kirchenvorstand von „St. Aegidius“ nach Wahlen wieder voll einsatzfähig
Das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde St. Aegidius ist nach altem aber immer noch geltenden preußischen Gesetz
nach den letzten Kirchenvorstandswahlen am 8. Nov. 2009 wieder um vier Mitglieder erweitert worden und erreichte damit seine, nach Gläubigenzahl vorgeschriebene Mitgliederstärke. Neben den noch auf weitere 3 Jahre
verbliebenen Mitgliedern Ute Reichert-Flögel, Raimund Efferoth, Dietmar Menke und Karl Heinz Piel gehören dem Kirchenvorstand (KV) jetzt mit den für 6 Jahre hinzu gewählten Kandidaten Annette Lüke, Rudolf Schmitz,
Clemens Jostes und Norbert Lutz wieder insgesamt 8 Personen an.
In der konstituierenden Sitzung am 23.11.09 im Pfarrzentrum unter der Leitung von Pfarrer Bruno Wachten und Anwesenheit des neuen Pfarrvikars,
Heiner Gather, wurde der Kirchenvorstand zunächst verpflichtet.
Danach fanden die notwendigen Wahlen zu den Funktionen innerhalb des Kirchenvorstandes statt. Nachdem der Pfarrer stets per Gesetz als
geborener Vorsitzender des Gremiums bestellt ist, wurden zu 1. und 2. stellvertretenden Vorsitzenden die Mitglieder Schmitz und Piel gewählt, während Letzterer zusammen mit Frau Lüke, (gleichzeitig auch
Schriftführerin) die Vertretung Aegidienbergs im Vorstand des Kirchengemeindeverband Bad Honnef übernimmt. Da der leitende Pfarrer eines Pfarrverbandes nicht mehr zwingend an allen KV-Sitzungen der
Mitgliedskirchengemeinden teilnehmen muss, kann dieses Gremium unter Vorsitz der Stellvertreter bei Bedarf und nach Abstimmung mit dem Pfarrer auch jederzeit „selbstständig“ tagen.
Speziell anstehende
Problemstellungen werden zukünftig von den gewählten Mitgliedern im Bau-/Liegenschafts- (Efferoth,/Lutz) und Finanzausschuss (Menke/Jostes) aufgegriffen und für Lösungen bzw. Beschlüsse im KV vorbereitet. An den
Sitzungen des zentralen Pfarrgemeinderates des Pfarrverbandes können zukünftig als Abgeordnete des KV die Mitglieder Lutz/Menke, natürlich im Wechsel, teilnehmen.
So nehmen die neuen Strukturen in der
Kirchengemeinde St. Aegidius und im Pfarrverband Schritt für Schritt Gestalt an.
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