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   Kirchenvorstand
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Der Kirchenvorstand ...
                 ... der Pfarrgemeinde St. Aegidius

Neuwahlen des Kirchenvorstandes im November 2009

Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand ist ein Organ der Kirchengemeinde, das nach staatlichem und kirchlichem Recht von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt wird. Er vertritt die Kirchengemeinde nach außen.

Als Kirche vor Ort ist jede Gemeinde, wenn sie ihre Aufgaben auf gottesdienstlichen und karitativen Gebieten erfüllt, auch auf finanzielle Mittel angewiesen. Sie zu beschaffen und zu verwalten ist die Aufgabe des Kirchenvorstandes.

Die Amtszeit eines Kirchenvorstandsmitglieds dauert sechs Jahre. Acht Mitglieder hat der Kirchenvorstand, als ständiges Mitglied hat der Pfarrer den Vorsitz.

Kirchenvorstand von „St. Aegidius“ nach Wahlen wieder voll einsatzfähig

Das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde St. Aegidius ist nach altem aber immer noch geltenden preußischen Gesetz nach den letzten Kirchenvorstandswahlen am 8. Nov. 2009 wieder um vier Mitglieder erweitert worden und erreichte damit seine, nach Gläubigenzahl vorgeschriebene Mitgliederstärke. Neben den noch auf weitere 3 Jahre verbliebenen Mitgliedern Ute Reichert-Flögel, Raimund Efferoth, Dietmar Menke und Karl Heinz Piel gehören dem Kirchenvorstand (KV) jetzt mit den für 6 Jahre hinzu gewählten Kandidaten Annette Lüke, Rudolf Schmitz, Clemens Jostes und Norbert Lutz wieder insgesamt 8 Personen an.

In der konstituierenden Sitzung am 23.11.09 im Pfarrzentrum unter der Leitung von Pfarrer Bruno Wachten und Anwesenheit des neuen Pfarrvikars, Heiner Gather, wurde der Kirchenvorstand zunächst verpflichtet.

Danach fanden die notwendigen Wahlen zu den Funktionen innerhalb des Kirchenvorstandes statt. Nachdem der Pfarrer stets per Gesetz als geborener Vorsitzender des Gremiums bestellt ist, wurden zu 1. und 2. stellvertretenden Vorsitzenden die Mitglieder Schmitz und Piel gewählt, während Letzterer zusammen mit Frau Lüke, (gleichzeitig auch Schriftführerin) die Vertretung Aegidienbergs im Vorstand des Kirchengemeindeverband Bad Honnef übernimmt.
Da der leitende Pfarrer eines Pfarrverbandes nicht mehr zwingend an allen KV-Sitzungen der Mitgliedskirchengemeinden teilnehmen muss, kann dieses Gremium unter Vorsitz der Stellvertreter bei Bedarf und nach Abstimmung mit dem Pfarrer auch jederzeit „selbstständig“ tagen.

Speziell anstehende Problemstellungen werden zukünftig von den gewählten Mitgliedern im Bau-/Liegenschafts- (Efferoth,/Lutz) und Finanzausschuss (Menke/Jostes) aufgegriffen und für Lösungen bzw. Beschlüsse im KV vorbereitet. An den Sitzungen des zentralen Pfarrgemeinderates des Pfarrverbandes können zukünftig als Abgeordnete des KV die Mitglieder Lutz/Menke, natürlich im Wechsel, teilnehmen.

So nehmen die neuen Strukturen in der Kirchengemeinde St. Aegidius und im Pfarrverband Schritt für Schritt Gestalt an.

  eMail-Kontakt:           kv at aegidius-net.de

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